Aktuelles Urteil VG Neustadt/Weinstraße vom 25.02.2016
Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in zwei am 25. Februar 2016 verkündeten Urteilen entschieden." (Pressemitteilung Nr. 14/16 Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland Pfalz)
Ein weiteres wichtiges Urteil zu Abfallentsorgungsgebühren finden Sie unter
Eine Information zu Abfallgebühren für Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie unter